AdvoCite

§ 2 WMVO

Errichtung von Werkstatträten

(1)

Ein Werkstattrat wird in Werkstätten gewählt.

(2)

Rechte und Pflichten der Werkstatt sind solche des Trägers der Werkstatt.

Werkstätten-Mitwirkungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved