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§ 4 WoBerichtsG
Erhebungsmerkmale
Erhebungsmerkmale für jede wohnungslose Person sind:
- 1.
Geschlecht,
- 2.
Lebensalter zum Stichtag der Erhebung,
- 3.
Staatsangehörigkeit,
- 4.
Haushaltstyp,
- 5.
Haushaltsgröße,
- 6.
Art der Überlassung von Räumen zu Wohnzwecken an die wohnungslose Person, differenziert nach
- a)
kurzfristigen Hilfeangeboten, wie Notunterkünften oder Übernachtungsstellen,
- b)
teilstationären Angeboten,
- c)
stationären Angeboten und
- d)
sonstigen Angeboten,
- a)
- 7.
die Angaben nach Nummer 6 jeweils differenziert nach Angeboten
- a)
der überörtlichen Träger der Sozialhilfe,
- b)
der Gemeinden und Gemeindeverbände,
- c)
der freien Träger, deren Angebote jeweils differenziert nach Verbandszugehörigkeit des Trägers,
- d)
gewerblicher Anbieter und
- e)
sonstiger Stellen,
- a)
- 8.
Datum des Beginns der Überlassung von Räumen zu Wohnzwecken oder der Zurverfügungstellung der Übernachtungsgelegenheiten,
- 9.
Gemeinde nach Gemeindeschlüssel, in der Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden.