§ 5 WoBerichtsG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
- 2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die bei der auskunftspflichtigen Stelle als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Wohnungslosenberichterstattungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle