Gesetze › WoBindG › Zweiter Abschnitt Bindungen des Verfügungsberechtigten § 12 WoBindG (weggefallen) Wohnungsbindungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11 Kündigungsrecht des Mieters § 13 Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert"