Gesetze › WoBindG › Zweiter Abschnitt Bindungen des Verfügungsberechtigten § 6 WoBindG (weggefallen) Wohnungsbindungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5a Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf § 7 Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnnutzung, Kooperationsverträge