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WoEigG

Wohnungseigentumsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.10.2024 I Nr. 306 · Quelle

Teil 1 Wohnungseigentum
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Begründung des Wohnungseigentums
Abschnitt 3 Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Abschnitt 5 Wohnungserbbaurecht
Teil 2 Dauerwohnrecht
Teil 3 Verfahrensvorschriften
Teil 4 Ergänzende Bestimmungen
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