§ 21 WoGG
Sonstige Gründe
Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,
- 1.
wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
- 2.
wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder
- 3.
soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.
Wohngeldgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle