§ 4 WoGG
Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Das Wohngeld richtet sich nach
- 1.
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
- 2.
der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
- 3.
dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)
und ist nach § 19 zu berechnen.
Wohngeldgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle