AdvoCite
Anlage 3 WoGG
(zu § 19 Absatz 2)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 314, S. 3)
Rechenschritte und Rundungen
- 1.
Werte für „M“ und „Y“, die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt:
1 Haushalts- mitglied 2 Haushalts- mitglieder 3 Haushalts- mitglieder 4 Haushalts- mitglieder 5 Haushalts- mitglieder 6 Haushalts- mitglieder M 54 67 79 92 103 103 Y 396 679 906 1 132 1 358 1 585 7 Haushalts- mitglieder 8 Haushalts- mitglieder 9 Haushalts- mitglieder 10 Haushalts- mitglieder 11 Haushalts- mitglieder 12 Haushalts- mitglieder M 115 128 140 152 187 298 Y 1 811 2 037 2 264 2 490 2 717 2 943 - 2.
Das ungerundete monatliche Wohngeld ergibt sich durch Einsetzen der Werte für „a“, „b“, „c“ (Anlage 2) und für „M“ und „Y“ in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte:Berechnung der Dezimalzahlenz1 = a + b · M + c ∙ Y,z2 = z1 ∙ Y,z3 = M – z2,z4 = 1,15 ∙ z3.Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen.
- 3.
Dieses ungerundete monatliche Wohngeld ist bis unter 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden sowie von 0,50 Euro an auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden.