Gesetze › WoGV › Teil 2 Ermittlung der Miete § 5 WoGV Nicht feststehende Betriebskosten Stehen bei der Entscheidung über den Mietzuschussantrag die Umlagen für Betriebskosten ganz oder teilweise nicht fest, sind Erfahrungswerte als Pauschbeträge anzusetzen. Wohngeldverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Sach- und Dienstleistungen des Mieters § 6 Außer Betracht bleibende Kosten und Vergütungen