Nach Öffnung der Wahlurnen entnimmt der Wahlvorstand die Stimmzettel und zählt die auf jeden Bewerber entfallenden Stimmen zusammen; § 12 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 gilt entsprechend.
Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle