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Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 1 V v. 20.1.2022 I 69 · Quelle

Erster Teil Wahl des Sprecherausschusses
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Wahl mehrerer Mitglieder des Sprecherausschusses
Erster Unterabschnitt Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten
Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste
Dritter Abschnitt Wahl nur eines Mitglieds des Sprecherausschusses
Vierter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe
Fünfter Abschnitt Abstimmung über die Wahl eines Sprecherausschusses
Erster Unterabschnitt Vorbereitung der Abstimmung
Zweiter Unterabschnitt Abstimmung in einer Versammlung
Dritter Unterabschnitt Schriftliche Abstimmung
Zweiter Teil Besondere Vorschriften für den Unternehmenssprecherausschuß
Dritter Teil Besondere Vorschriften für die Seeschiffahrt
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
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