Gesetze › WpAIV › Abschnitt 3 Veröffentlichung von Informationen und Mitteilung über die Veröffentlichung› Unterabschnitt 2 Veröffentlichung von Insiderinformationen und Mitteilung über die Veröffentlichung § 6 WpAIV (weggefallen) Wertpapierhandelsanzeigeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 § 7 Mitteilung nach Artikel 17 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014