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WpAIV

Wertpapierhandelsanzeigeverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 · Quelle

Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Anzeige von Verdachtsfällen
Abschnitt 3 Veröffentlichung von Informationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Veröffentlichung von Insiderinformationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
Unterabschnitt 3 Veröffentlichung von Eigengeschäften und Mitteilung über die Veröffentlichung
Unterabschnitt 4 (weggefallen)
Unterabschnitt 5 Veröffentlichung und Mitteilung bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils
Unterabschnitt 6 Veröffentlichung und Inhalt von Finanzberichten
Unterabschnitt 7 Wahl des Herkunftsstaates
Unterabschnitt 8 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben
Abschnitt 4 Inkrafttreten
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