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WpAIV
Wertpapierhandelsanzeigeverordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Anzeige von Verdachtsfällen
Abschnitt 3 Veröffentlichung von Informationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 3aArt der Veröffentlichung von Informationen
- § 3bSprache der Veröffentlichung
- § 3cMitteilung der Veröffentlichung
Unterabschnitt 2 Veröffentlichung von Insiderinformationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
- § 4Inhalt der Veröffentlichung
- § 5(weggefallen)
- § 6(weggefallen)
- § 7Mitteilung nach Artikel 17 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- § 8Inhalt der Mitteilung
- § 9Art und Form der Mitteilungen
Unterabschnitt 3 Veröffentlichung von Eigengeschäften und Mitteilung über die Veröffentlichung
Unterabschnitt 4 (weggefallen)
Unterabschnitt 5 Veröffentlichung und Mitteilung bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils
- § 12Inhalt der Mitteilung
- § 13Berechnung des Stimmrechtsanteils für die Mitteilung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
- § 14Sprache der Mitteilungen
- § 15Inhalt und Format der Veröffentlichung
- § 16Art und Sprache der Veröffentlichung
- § 17Mitteilung der Veröffentlichung
Unterabschnitt 6 Veröffentlichung und Inhalt von Finanzberichten
- § 18Art und Sprache der Veröffentlichung
- § 19Mitteilung der Veröffentlichung
- § 20Verfügbarkeit der Finanzberichte und Zahlungsberichte
Unterabschnitt 7 Wahl des Herkunftsstaates
Unterabschnitt 8 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben
Abschnitt 4 Inkrafttreten