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Wärmeplanungsgesetz
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Wärmeplanung und Wärmepläne
Abschnitt 1 Pflicht zur Wärmeplanung
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung
- § 6Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle
- § 7Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürlicher oder juristischer Personen
- § 8Energieinfrastrukturplanungen
- § 9Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Berücksichtigung von Transformationsplänen; Beachtung allgemeiner Grundsätze
Abschnitt 3 Datenverarbeitung
- § 10Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung
- § 11Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
- § 12Anforderungen an die Datenverarbeitung
Abschnitt 4 Durchführung der Wärmeplanung
- § 13Ablauf der Wärmeplanung
- § 14Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
- § 15Bestandsanalyse
- § 16Potenzialanalyse
- § 17Zielszenario
- § 18Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
- § 19Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
- § 20Umsetzungsstrategie
- § 21Anforderungen an einen Wärmeplan für ein Gemeindegebiet mit mehr als 45 000 Einwohnern
- § 22Vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung
Abschnitt 5 Wärmeplan
Abschnitt 6 Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten; Transformation von Gasnetzen
- § 26Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet
- § 27Rechtswirkung der Entscheidung
- § 28Transformation von Gasverteilernetzen
Teil 3 Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
- § 29Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen
- § 30Anteil erneuerbarer Energien in neuen Wärmenetzen
- § 31Vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045
- § 32Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen
Teil 4 Schlussbestimmungen
- § 33Verordnungsermächtigungen
- § 34Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet
- § 34aÜbergangsbestimmung
- § 35Evaluation
- Anlage 1(zu § 15) Daten und Informationen für die Bestandsanalyse
- Anlage 2(zu § 23) Darstellungen im Wärmeplan
- Anlage 3(zu § 32) Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32