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Anlage 5 ZAGMonAwV

(zu § 5 Absatz 1 Satz 2) EGVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2466 - 2467)

Stand Ende
InstitutsnummerPrüfzifferNameOrt
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung
Zinserträge
0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0111aus Kredit- und Geldmarktgeschäften0111
0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch- forderungen0112
Summe: (0111 + 0112)0110
Zinsaufwendungen
0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210
Laufende Erträge
0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0311aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren0311
0312aus Beteiligungen0312
0313aus Anteilen an verbundenen Unternehmen0313
Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinn- abführungsverträgen
0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410
Provisionserträge
0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0510
Provisionsaufwendungen
0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610
Sonstige betriebliche Erträge
0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0811Personalaufwand0811
darunter:
0812Löhne und Gehälter0812
0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung0813
darunter:
0814für Altersvorsorgung0814
0815andere Verwaltungsaufwendungen0815
Summe: (0811 + 0815)0810
aus sonstigen Tätigkeiten
Personalaufwand
darunter:
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung
darunter:
0824für Altersvorsorgung0824
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910
Kontrollsumme: (0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 + 0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910)9010
noch Gewinn- und Verlustrechung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1110
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft
1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren
1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1410
Aufwendungen aus Verlustübernahme
1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1510
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1610
1620aus sonstigen Tätigkeiten1620
Außerordentliches Ergebnis
1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1711Außerordentliche Erträge1711
1712Außerordentliche Aufwendungen1712
Summe: (1711 + 1712)1710
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen
1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910
Erträge aus Verlustübernahme
2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne
2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110
Periodengewinn/Periodenverlust
2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2210
Kontrollsumme: (9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 + 1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 + 1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)9020

Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

Vorzeichen angeben.

ZAG-Monatsausweisverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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