AdvoCite

Anlage 4 ZAGMonAwV

(zu § 5 Absatz 1 Satz 2) ESTZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2464 - 2465)

Stand Ende
InstitutsnummerPrüfzifferNameOrt
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)
Aktiva
Barreserve
0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0110
Forderungen an Kreditinstitute
0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210
darunter:
0211auf Treuhandkonten0211
aus sonstigen Tätigkeiten
0221täglich fällig0221
0222andere Forderungen0222
Forderungen an Kunden
0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0310
darunter:
0311aus Provisionen0311
0312aus Krediten0312
darunter:
0313aus Kreditkarten- geschäften0313
Forderungen an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410
0420aus sonstigen Tätigkeiten0420
Summe: (0410 + 0420)0400
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Geldmarktpapiere
0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0511
Anleihen und Schuld- verschreibungen
0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0521
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610
Beteiligungen
0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710
darunter:
0711an Kreditinstituten0711
0712an Finanzdienst- leistungsinstituten0712
0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0713
aus sonstigen Tätigkeiten
darunter:
0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0723
Anteile an verbundenen Unternehmen
0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0810
darunter:
0811an Kreditinstituten0811
0812an Finanzdienst- leistungsinstituten0812
0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0813
aus sonstigen Tätigkeiten
darunter:
0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0823
Immaterielle Anlagewerte
0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910
Sachanlagen
1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010
Sonstige Vermögensgegenstände
1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210
Rechnungsabgrenzungsposten
1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310
Aktive latente Steuern1400
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung1600
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten
1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810
davon:
1811täglich fällig1811
1812mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1812
aus sonstigen Tätigkeiten
davon:
1821täglich fällig1821
1822mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1822
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910
davon:
1911Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen1911
darunter:
1912auf Zahlungskonten1912
darunter:
1913aus der Ausgabe von E-Geld1913
Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten
2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010
2020aus sonstigen Tätigkeiten2020
Summe: (2010 + 2020)2000
Sonstige Verbindlichkeiten
2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110
Rechnungsabgrenzungsposten
2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2210
Rückstellungen
2310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2310
Passive latente Steuern2400
Nachrangige Verbindlichkeiten
2510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2510
Unwiderrufliche Kreditzusagen
3010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld3010
Eventualverbindlichkeiten
3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld3110
Kontrollsumme: (0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 + 0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 + 0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 + 1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 + 1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 + 2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 + 3110)9010

Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

ZAG-Monatsausweisverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved