Die Organisation des Anzeige- und Meldewesens ist zu beurteilen. Auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Anzeigen und Meldungen ist einzugehen, festgestellte wesentliche Verstöße sind aufzuführen.
Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle