Gesetze › ZahlPrüfbV › Abschnitt 5 Abschlussorientierte Berichterstattung› Unterabschnitt 1 Lage des Instituts (einschließlich geschäftliche Entwicklung sowie Ergebnisentwicklung) § 18 ZahlPrüfbV Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr Die geschäftliche Entwicklung ist unter Gegenüberstellung der sie kennzeichnenden Zahlen des Berichtsjahres und des Vorjahres darzustellen und zu erläutern. Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 17 Berichterstattung über Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft § 19 Beurteilung der Vermögenslage