Die Entwicklung der Ertragslage ist zu beurteilen.
(2)
Zu berichten ist auf der Basis der Unterlagen des Instituts auch über die Ertragslage der wesentlichen Geschäftssparten; dabei sind jeweils die wichtigsten Erfolgsquellen und Erfolgsfaktoren gesondert darzustellen.
(3)
Mögliche Auswirkungen von Risiken auf die Entwicklung der Ertragslage sind darzustellen.
Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle