§ 9 ZahntechAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 1
Teil 1 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
Herstellen von temporären partiellen Prothesen, Schienen und analog modellierten Kronen und
- 2.
Zahntechnische Werkstücke.
Zahntechnikerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle