AdvoCite
§ 10 ZensG
Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
Erhebungsmerkmale sind
- 1.
für Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte:
- a)
Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
- b)
Art des Gebäudes,
- c)
Eigentumsverhältnisse,
- d)
Gebäudetyp,
- e)
Baujahr,
- f)
Heizungsart und Energieträger,
- g)
Zahl der Wohnungen,
- a)
- 2.
für Wohnungen:
- a)
Art der Nutzung,
- b)
Leerstandsgründe,
- c)
Leerstandsdauer,
- d)
Fläche der Wohnung,
- e)
Zahl der Räume,
- f)
Nettokaltmiete.
- a)
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen,
- 2.
Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,
- 3.
Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen,
- 4.
Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen,
- 5.
Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.