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ZensG
Zensusgesetz 2022
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
Abschnitt 2 Erhebungen
Unterabschnitt 1 Bevölkerungszählung
- § 3Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
- § 4Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
- § 5Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
- § 6Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
- § 7Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
- § 8Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
Unterabschnitt 2 Gebäude- und Wohnungszählung
- § 9Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
- § 10Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
Unterabschnitt 3 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 11Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 12Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 13Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Unterabschnitt 4 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 14Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 15Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 16Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 17Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
- § 18Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
Abschnitt 3 Organisation
Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5 Auskunftspflicht
- § 23Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
- § 24Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
- § 25Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 26Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
Abschnitt 6 Datenschutz und Datenverarbeitung
- § 27Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
- § 28Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
- § 29Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
- § 30Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
- § 31Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
- § 32Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- § 33Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
- § 34Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
Abschnitt 7 Schlussvorschriften