§ 18 ZensG
Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
An Anschriften mit reinen Gemeinschaftsunterkünften darf keine Gebäude- und Wohnungszählung nach § 9 durchgeführt werden.
Zensusgesetz 2022 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle