AdvoCite

§ 18 ZensG

Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen

An Anschriften mit reinen Gemeinschaftsunterkünften darf keine Gebäude- und Wohnungszählung nach § 9 durchgeführt werden.

Zensusgesetz 2022 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved