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§ 17 ZensTeG

Aufbau einer Organisationsdatei

Die von den Meldebehörden erhobenen Hilfsmerkmale nach § 2 Abs. 3 dürfen für den Aufbau einer Organisationsdatei zur Vorbereitung und Durchführung eines registergestützten Zensus verwendet und aktualisiert werden.

Zensustestgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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