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ZerlG
Zerlegungsgesetz
Abschnitt 1 Unmittelbare Steuerberechtigung
- § 1Unmittelbare Steuerberechtigung
- § 1aUnmittelbare Steuerberechtigung für die Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung
Abschnitt 2 Zerlegung der Körperschaftsteuer
- § 2Grundlagen der Zerlegung der Körperschaftsteuer
- § 3Zerlegung der verbleibenden Körperschaftsteuer
- § 4Zerlegung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
- § 5Abrechnung der Zerlegung
- § 6Verfahrensrechtliche Vorschriften
Abschnitt 3 Zerlegung der Lohnsteuer
Abschnitt 4 Zerlegung des Zinsabschlags
Abschnitt 4a Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes, soweit durch Rechtsverordnung zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung für die Einkommensbesteuerung von Personen, die beschränkt steuerpflichtig oder nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig sind und ausschließlich mit Einkünften im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes zu veranlagen sind, einer Finanzbehörde die örtliche Zuständigkeit übertragen wird
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften