Gesetze › ZESV § 14 ZESV Tätigkeitsbericht und Unterrichtung der Öffentlichkeit Die Kommission erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht wird. ZES-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 13 Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde § 15 Geschäftsordnung