Gesetze › ZGÄndG 4 › Art 2 § 1 ZGÄndG 4 Der in der Anlage rot schraffierte Gebietsteil des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - wird in das Zollgebiet einbezogen. Viertes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2