AdvoCite

§ 2 ZGÄndG 4

Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das in der Anlage grün schraffierte Gebiet aus dem Zollgebiet auszuschließen und in den Freihafen Hamburg - Freihafenteil Waltershof - einzubeziehen, soweit es die wirtschaftliche Entwicklung erfordert.

Viertes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved