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§ 10 ZSDigRentÜGremV

Nichtöffentlichkeit der Sitzungen

(1)

Die Sitzungen des Steuerungsgremiums sind nicht öffentlich.

(2)

Auf Einladung der vorsitzenden Person können Gäste an Sitzungen des Steuerungsgremiums teilnehmen.

Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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