§ 11 ZSDigRentÜGremV
Beschlussfähigkeit
Beschlussfähig ist das Steuerungsgremium, wenn mindestens drei Stimmen abgegeben werden können.
Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle