§ 24 ZSG
Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften
Der Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung durch die nach § 26 Abs. 1 mitwirkenden privaten Organisationen
- 1.
in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten und
- 2.
Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle