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ZSG
Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1Aufgaben des Zivilschutzes
- § 2Auftragsverwaltung
- § 3Völkerrechtliche Stellung
- § 4Zuständigkeit des Bundes für den Schutz der Zivilbevölkerung
Zweiter Abschnitt Selbstschutz
Dritter Abschnitt Warnung der Bevölkerung
Vierter Abschnitt Schutzbau
Fünfter Abschnitt Aufenthaltsregelung
Sechster Abschnitt Katastrophenschutz im Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes
- § 11Einbeziehung des Katastrophenschutzes
- § 12Grundsatz der Katastrophenhilfe
- § 13Ausstattung
- § 14Aus- und Fortbildung
- § 15Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
- § 16Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
- § 17Datenerhebung und -verwendung
- § 18Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- § 19Schutzkommission
- § 20Unterstützung des Ehrenamtes
Siebter Abschnitt Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
- § 21Planung der gesundheitlichen Versorgung
- § 22Erweiterung der Einsatzbereitschaft
- § 23Sanitätsmaterialbevorratung
- § 24Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften
Achter Abschnitt Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
Neunter Abschnitt Organisationen, Helferinnen und Helfer
- § 26Mitwirkung der Organisationen
- § 27Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer
- § 28Persönliche Hilfeleistung
Zehnter Abschnitt Kosten des Zivilschutzes
Elfter Abschnitt Bußgeldvorschriften
Zwölfter Abschnitt Schlußbestimmungen