AdvoCite

§ 9 ZSG

Baulicher Betriebsschutz

Zum Schutz lebens- oder verteidigungswichtiger Anlagen und Einrichtungen können die obersten Bundesbehörden jeweils für ihren Geschäftsbereich Regelungen für bauliche Schutzmaßnahmen treffen.

Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved