§ 13 ZVSAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Abweichungen vom Regelbetrieb“,
- 2.
„Störungen im Eisenbahnbetrieb“ sowie
- 3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Zugverkehrssteuerungsausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle