Gesetze › ZweiradAusbV § 3 ZweiradAusbV Fachrichtungen der Berufsausbildung Die Berufsausbildung wird in einer der beiden folgenden Fachrichtungen durchgeführt:1.Fahrradtechnik oder2.Motorradtechnik. Zweiradmechatronikerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Dauer der Berufsausbildung § 4 Struktur und Inhalte der Berufsausbildung