Gesetze › ZweiradAusbV § 2 ZweiradAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Zweiradmechatronikerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Fachrichtungen der Berufsausbildung