§ 31 AgrStatG
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
(1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt.
(2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind:
- 1.
der Betriebssitz unter Angabe der Lagekoordinaten,
- 2.
die Rechtsform des Betriebes,
- 3.
Agrarstatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle