Gesetze › AktG › Erstes Buch Aktiengesellschaft› Sechster Teil Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung› Zweiter Abschnitt Maßnahmen der Kapitalbeschaffung› Erster Unterabschnitt Kapitalerhöhung gegen Einlagen § 189 AktG Wirksamwerden der Kapitalerhöhung Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht. Aktiengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 188 Anmeldung und Eintragung der Durchführung § 190