Gesetze › AktG › Erstes Buch Aktiengesellschaft› Sechster Teil Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung› Zweiter Abschnitt Maßnahmen der Kapitalbeschaffung› Erster Unterabschnitt Kapitalerhöhung gegen Einlagen § 190 AktG - Aktiengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 189 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung § 191 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen