Gesetze › AktG › Erstes Buch Aktiengesellschaft› Sechster Teil Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung› Dritter Abschnitt Maßnahmen der Kapitalherabsetzung› Erster Unterabschnitt Ordentliche Kapitalherabsetzung § 224 AktG Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt. Aktiengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 223 Anmeldung des Beschlusses § 225 Gläubigerschutz