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AVAG
Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz
Teil 1 Allgemeines
Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
- § 3Zuständigkeit
- § 4Antragstellung
- § 5Zustellungsempfänger
- § 6Verfahren
- § 7Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
- § 8Entscheidung
- § 9Vollstreckungsklausel
- § 10Bekanntgabe der Entscheidung
Abschnitt 3 Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage
- § 11Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist
- § 12Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren
- § 13Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde
- § 14Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 4 Rechtsbeschwerde
Abschnitt 5 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
- § 18Beschränkung kraft Gesetzes
- § 19Prüfung der Beschränkung
- § 20Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten
- § 21Versteigerung beweglicher Sachen
- § 22Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
- § 23Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
- § 24Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Abschnitt 6 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
Abschnitt 7 Aufhebung oder Änderung der Beschlüsse über die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung
- § 27Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
- § 28Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
- § 29Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist
Abschnitt 8 Vorschriften für Entscheidungen deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren
- § 30Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
- § 31Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
- § 32Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Abschnitt 9 Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung
Teil 2 Besonderes
Abschnitt 1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988
Abschnitt 2 (weggefallen)
Abschnitt 3 Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
- § 40Abweichungen von § 22
- § 41Abweichungen von § 23
- § 42Abweichungen von § 24
- § 43Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren
- § 44Weitere Sonderregelungen
Abschnitt 4 Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- § 45Abweichungen von § 22
- § 46Abweichungen von § 23
- § 47Abweichungen von § 24
- § 48Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren
- § 49Weitere Sonderregelungen
Abschnitt 5 (weggefallen)
Abschnitt 6 Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- § 55Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen
- § 56Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage
- § 57Bescheinigungen zu inländischen Titeln
Abschnitt 7 Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen
Abschnitt 8 Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen