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AZRG-DV
AZRG-Durchführungsverordnung
Abschnitt 1 Inhalt des Registers
Abschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde
Abschnitt 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde
- § 8Übermittlungsersuchen
- § 9Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch die Registerbehörde
- § 10Zulassung zum Abruf im automatisierten Verfahren
- § 11Gruppenauskünfte an öffentliche Stellen
- § 12Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
- § 13Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen
- § 14Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
Abschnitt 4 Auskunft an die betroffene Person
Abschnitt 5 Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten
- § 16Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen
- § 17Einschränkung der Verarbeitung
- § 18Löschung von Daten, Löschungsfristen im allgemeinen Datenbestand
- § 19Löschung von Daten, Löschungsfristen in der Visadatei
Abschnitt 6 Schlußvorschriften
- § 19aAuswirkungen späterer Rechtsänderungen auf den Registerbestand
- § 19bAuswirkungen eines späteren Wechsels des Personenkreises auf den Datensatz zu einer Person
- § 20Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes
- § 21Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
- § 22Übergangsregelung aus Anlass der Anwendbarkeit der Verordnung (EU) 2024/1347
- Schlußformel
- AnlageDaten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger