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Anlage 4 BArtSchV

(zu § 6 Abs. 1 Satz 2) Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 6 Abs. 1 Satz 2

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 289

Lfd. NummerEingangstagBezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Tiere oder Pflanzen nach Art, Zahl, ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der artenschutzrechtlich zum Besitz berechtigenden DokumenteName und genaue Anschrift des Einlieferers oder der sonstigen BezugsquellenAbgangstagName und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges

Bundesartenschutzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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