(zu § 6 Abs. 1 Satz 2) Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 6 Abs. 1 Satz 2
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 289
Lfd. Nummer
Eingangstag
Bezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Tiere oder Pflanzen nach Art, Zahl, ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der artenschutzrechtlich zum Besitz berechtigenden Dokumente
Name und genaue Anschrift des Einlieferers oder der sonstigen Bezugsquellen
Abgangstag
Name und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges
Bundesartenschutzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle