Gesetze › BergArbWoFöG › Erster Teil Aufbringung und Verwendung der Kohlenabgabe §§ 7 bis 8 BergArbWoFöG - Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 Überlassung von Bergarbeiterwohnungen § 9 Einzelne Wohnräume