Gesetze › BGB › Buch 3 Sachenrecht› Abschnitt 3 Eigentum› Titel 3 Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen› Untertitel 2 Ersitzung § 943 BGB Ersitzung bei Rechtsnachfolge Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 942 Wirkung der Unterbrechung § 944 Erbschaftsbesitzer