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§ 943 BGB

Ersitzung bei Rechtsnachfolge

Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute.

Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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