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BImSchV 30
Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
- § 3Mindestabstand
- § 4Emissionsbezogene Anforderungen für Anlieferung, Aufbereitung, Stofftrennung und Lagerung und Transport
- § 5Emissionsbezogene Anforderungen für biologische Behandlung, Prozesswässer und Brüdenkondensate
- § 6Emissionsgrenzwerte
- § 7Ableitbedingungen für Abgase
Dritter Teil Messung und Überwachung
- § 8Messverfahren und Messeinrichtungen
- § 9Kontinuierliche Messungen
- § 10Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen
- § 11Einzelmessungen
- § 12Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen
- § 13Störungen des Betriebes
Vierter Teil Anforderungen an Altanlagen
Fünfter Teil Gemeinsame Vorschriften