§ 27 BImSchV 37
Unwirksamkeit von Zertifikaten
Zertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 26 nicht enthalten oder diese Angaben nicht richtig oder nicht vollständig sind.
Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle