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BinSchKapAusbV
Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
- § 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 7Inhalt des Teiles 1
- § 8Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 9Inhalt des Teiles 2
- § 10Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 11Prüfungsbereich „Planen von Reisen“
- § 12Prüfungsbereich „Durchführen von Reisen“
- § 13Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 14Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 15Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- § 16Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 17Inkrafttreten
- Anlage 1(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
- Anlage 2(zu § 11 Absatz 1) Inhalte des Prüfungsbereichs „Planen von Reisen“
- Anlage 3(zu § 12 Absatz 1) Inhalte des Prüfungsbereichs „Durchführen von Reisen“