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§ 30 BinSchPersV

Leichtmatrose und Leichtmatrosin

Wer ein Unionsbefähigungszeugnis als Leichtmatrose oder Leichtmatrosin erwerben will, muss

  1. 1.

    mindestens 15 Jahre alt sein und

  2. 2.

    Folgendes vorweisen können:

    1. a)

      einen Ausbildungsvertrag im Rahmen eines nach § 55 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 oder Absatz 2 zugelassenen Ausbildungsprogramms oder

    2. b)

      einen Arbeitsvertrag im Rahmen eines nach § 55 Absatz 3 zugelassenen Weiterbildungsprogramms für die Betriebsebene.

Binnenschiffspersonalverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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